Januar 2025

Fahnen „950 Jahre Dätzingen und Döffingen“

Mit fünf Fahnen, platziert in Dätzingen und Döffingen, gratulierte der Förderverein Schloss Dätzingen der Gemeinde Grafenau zum Jubiläum.

Die Gemeinde Grafenau mit ihren Teilorten Dätzingen und Döffingen, die sich 1972 mit der Gemeindereform zur Gemeinde Grafenau zusammengeschlossen haben, blickt im Jahr 2025 auf eine 950-jährige Geschichte zurück. Mit Unterstützung der Bürger-Stiftung-Grafenau weist der Förderverein Schloss Dätzingen auf dieses Jubiläum hin.

1075 bis 2025 Dätzingen: 1075 gehörte die Lehensoberherrlichkeit des Ortes Tatichingen, so der damalige Name von Dätzingen, wenigstens teilweise dem gräflichen Hause Achalm-Urach-Fürstenberg.

Am 9. Oktober 1075 wird in einer Urkunde von König Heinrich IV für das Kloster Hirsau Managolt de Tatichingen zusammen mit Graf Liutold von Achalm, seinem Lehensherrn, als Zeuge genannt. Der Ortsname erscheint später bisweilen verändert, z. B. zwischen 1143 und 1167 als Datichingen oder 1281 als Tethechingen. So übertragen im Jahr 1143 Marquardus de Dettichingen und seine Söhne Hug und Wecil Besitztümer in Dätzingen auf das Kloster Hirsau.

Ganz ausdrücklich als gräflich fürstenbergischer Ministerial wird Ulrich de Tatichingen benannt, der am 19. Mai 1263 all seinen Besitz in Dätzingen an den Johanniterorden schenkte, wie dies von seinem Dienstherrn Graf Heinrich von Fürstenberg bezeugt wird.

1075 bis 2025 Döffingen: Neben Dätzingen wurde auch Döffingen, damals unter dem Namen Toffingen, in der Urkunde des deutschen Königs Heinrich IV an das Kloster Hirsau erwähnt. Zur Urpfarrei in Döffingen gehörten damals die Orte Dagersheim, Darmsheim und Schafhausen. Graf Adalbert von Calw schenkte 1075 dem Schwarzwaldkloster Hirsau die Kirche zuToffingen, wie dies die Herren Managolt de Tatichingen und Diemo de Malbodesheim (Maichingen) bezeugten.

Diese früheste urkundliche Nennung der beiden Orte in einem für das Mittelalter wichtigen Rechtsdokument, wie wir dies im „Codex Hirsaugiensis“ haben, bedeutet nicht, dass diese Orte damals erst gegründet wurden. Die Nennung ist der erforderliche Nachweis, dass sie bereits bestanden, und wird deshalb allgemein als Gründungsdatum genannt.

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