
Schloss Dätzingen – seit 1075
Erste urkundliche Erwähnung der Ritter von Tatichingen – 1075 gehört die Lehensoberherrlichkeit des Ortes Tatichingen, so der damalige Name von Dätzingen, wenigstens teilweise dem gräflichen Hause Achalm-Urach-Fürstenberg. Am 9. Oktober 1075 wird in einer Urkunde von König Heinrich IV für das Kloster Hirsau Managolt de Tatichingen zusammen mit Graf Liutold von Achalm, seinem Lehensherrn, als Zeuge genannt.








Nach seiner Rückkehr aus dem Mittelmeer 1773 lebt er bis 1780 zumeist an der Residenz des Großpriors der Deutschen Zunge des Ordens in Heitersheim.

Der Stellung entsprechend wird der Ordensbesitz zu einem repräsentativen Anwesen mit allen erforderlichen Wirtschaftsgebäuden, den Gärten und Nebenanlagen ausgebaut. Außerdem läßt Freiherr von Flachslanden das Sumpfgelände westlich des Schlosses trockenlegen und in einen Park im englischen Stil als „Lustgarten“ verwandeln.
















Aus der 1884 geschlossenen Ehe von Alfred von Bülow und Marie gehen vier Kinder hervor: Bernhard Friedrich (1885-1937), Bertha (1887-1956), Alice (1890-1944) und Gabriele (1894-1963).






(Inh. Peter Klöter und Roland Zeyfgang)

